Home > Recht und Gesetz > Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht der EU-Bürger in Griechenland

Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht

Vorbemerkungen

Nicht alle wissen ist, dass auch Unionsbürger, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niederlassen wollen, eine Art Aufenthaltsbescheinigung benötigen. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis eines Nicht-EU-Bürgers kann die Ausstellung der Aufenthaltsbescheinigung jedoch, außer in Ausnahmefällen, nicht verweigert werden.

Ende Juni trat das Präsidialdekret 106/07 in Kraft, in dem die Bedingungen bezüglich des Rechts der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen auf Freizügigkeit und Aufenthalt in Griechenland geregelt werden. Damit wurde das griechische Recht an das EU-Recht angeglichen.

In dem folgenden, mehrteiligen Artikel werden die wichtigsten Regelungen dieses Gesetzes dargestellt. Dabei werden

Teil 1: die allgemeinen Regelungen,
Teil 2: das Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate,
Teil 3: das Recht auf Daueraufenthalt und
Teil 4: die mit dem Aufenthaltsrecht verbundenen allgemeinen Rechte und Pflichten

behandelt. Im letzen Teil erscheint ein praktischer Ratgeber über die Verfahrensformalitäten zur Ausstellung der unterschiedlichen, mit dem Aufenthaltsrecht verbundenen Dokumente.

Vorbemerkungen
Teil 1 Allgemeinen Regelungen
Teil 2 Das Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate
Teil 3 Das Recht auf Daueraufenthalt
Teil 4 Die mit dem Aufenthaltsrecht verbundenen allgemeinen Rechte und Pflichten