Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkungen
Nicht alle wissen ist, dass auch Unionsbürger, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niederlassen wollen, eine Art Aufenthaltsbescheinigung benötigen. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis eines Nicht-EU-Bürgers kann die Ausstellung der Aufenthaltsbescheinigung jedoch, außer in Ausnahmefällen, nicht verweigert werden.
Ende Juni trat das Präsidialdekret 106/07 in Kraft, in dem die Bedingungen bezüglich des Rechts der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen auf Freizügigkeit und Aufenthalt in Griechenland geregelt werden. Damit wurde das griechische Recht an das EU-Recht angeglichen.
In dem folgenden, mehrteiligen Artikel werden die wichtigsten Regelungen dieses Gesetzes dargestellt. Dabei werden
Teil 1: die allgemeinen Regelungen,
Teil 2: das Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate,
Teil 3: das Recht auf Daueraufenthalt und
Teil 4: die mit dem Aufenthaltsrecht verbundenen allgemeinen Rechte und Pflichten
behandelt. Im letzen Teil erscheint ein praktischer Ratgeber über die Verfahrensformalitäten zur Ausstellung der unterschiedlichen, mit dem Aufenthaltsrecht verbundenen Dokumente.
Vorbemerkungen
Teil 1 Allgemeinen Regelungen
Teil 2 Das Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate
Teil 3 Das Recht auf Daueraufenthalt
Teil 4 Die mit dem Aufenthaltsrecht verbundenen allgemeinen Rechte und Pflichten
Aufenthaltsrecht
Vorbemerkungen
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Aufenthalt
Teil 3 Daueraufenthalt
Teil 4 Rechte / Pflichten
Es sind wöchentliche Wanderungen geplant.
Für mehr Details klicken Sie bitte hier.
Weekly walks are organised. For more details please click here.
Bücher
Bücher vom LYSO-Verlag





