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Fragen und Antworten zu Steuer- August 2014

Die Antworten auf die Leser-Fragen besorgte der Partner der GZ
„Kosmidis & Partner – Anwaltsgesellschaft”

Frage 1: Besteht die Möglichkeit, steuerliche Belastungen, wie z. B. die ENFIA, in Deutschland in irgendeiner Form steuerlich geltend zu machen? Eine Zweitwohnung in Deutschland wird steuerlich berücksichtigt. Ist dies im Rahmen der EU auch für Wohnungen im EU-Ausland möglich?

Antwort: Werden die Ferienhäuser privat selbst genutzt, dann besteht keine Möglichkeit, Steuern, die in Griechenland bezahlt worden sind bzw. weitere Kosten geltend zu machen. Die einheitliche Immobiliensteuer „ENFIA” könnte ohnehin nicht steuerlich geltend gemacht wer­den, da dies auch in Griechenland nicht möglich ist. Besitzt z. B. ein griechischer Staats­bürger eine Immobilie in Griechenland, kann er die ENFIA in seiner eigenen Einkommen­steuer­erklärung nicht als Ausgabe geltend machen. Die ENFIA kann also auch in Griechenland nicht als steuermindernder bzw. absetzbarer Aufwand geltend gemacht werden.

Frage 2: Wenn die Steuer in monatlichen Raten gezahlt werden kann, besteht die Möglich­keit, diese monatlichen Überweisungen aus dem EU-Ausland vorzunehmen, und wenn ja, wie muss man vorgehen?

Antwort: Für alle steuerlichen Belastungen des griechischen Fiskus wird ein entsprechender Steuer­bescheid erlassen. Dieser ist über ein persönliches Online-Konto für alle Steuer­pflich­tigen verfügbar. In diesem Konto wird ein bestimmtes Geschäftszeichen für die jeweilige Steuer angegeben, die als Zahlungszweck anzugeben ist. Für die Besitzer griechischer Immobilien ist ein griechisches Bankkonto, über welches per Online-Zugang alle Steuer­zah­lungen wie ENFIA oder andere Steuerzahlungen vorgenommen werden können, allgemein von Vorteil. In den Online-Portalen der griechischen Banken finden sich spezielle Zahlungs­mög­lich­keiten für die Entrichtung von Steuern und sonstiger Zahlungen. Hier ist üblicherweise dann das Geschäftszeichen des Finanzamtes einzutragen. Die Zahlung erfolgt dann problemlos. Ein entsprechender Zahlungsnachweis kann dann ausgedruckt werden. Über ein solches Online-Konto können z. B. auch aus Deutschland jederzeit Transaktionen vorgenommen werden.

Frage zur Grunderwerbssteuer: Hier wurde um Informationen über die Höhe und die Staffelung der neuen Grunderwerbssteuer gebeten.

Anwort: Die Grunderwerbsteuer für den Kauf von Immobilien in Griechenland beläuft sich seit dem 1.1.2014 auf 3,05 %. Für Neubauten, für welche die Baugenehmigung nach dem 1.1.2006 ausgestellt worden ist, fällt Mehrwertsteuer mit 23 % an, keine Grunderwerbssteuer.